Trotz Borkenkäferbefall - Ruhe bewahren

Ein Standardschreiben des Umweltministeriums an viele Waldbesitzer sorgt aktuell für große Unruhe im Privatwald. Werden in diesem Schreiben die Waldbesitzer unter Verweis auf das Saarländische Waldgesetz aufgerufen,  Waldflächen mit Borkenkäferbefall abzuräumen. Wie das Ergebnis aussieht kann man landesweit beobachten, gerade auch im Staatswald. Dies hat mit einer pfleglichen Behandlung des ohnehin schon kranken Waldes nichts mehr zu tun!

In dem Schreiben des Umweltministeriums wird leider verkannt, dass eine Entnahme von Fichten, die frischen Borkenkäferbefall aufzeigen, ggfls. in Normaljahren ein geeignetes Mittel war, eine Ausbreitung der Käfer zu unterbinden.

Es handelt sich aber nicht mehr um Normaljahre für unsere Nadelwälder, sondern um eine Ausnahmesituation die sich erst am Anfang befindet. Der laufende Klimawandel wird unsere Wälder dahingehend beeinflussen, dass die Baumarten auf der Strecke bleiben, die sich an diese Veränderungen nicht anpassen können und dazu gehört vor allem die nichtheimische Fichte.

Ein zeitgemäßes Waldgesetz sollte sich diesen Rahmenbedingungen, wozu auch die mit dem Klimawandel verbundene Ausbreitung von „Baumschädlingen“ gehört anpassen. Damit würden auch die Waldbesitzer aus der Verantwortung genommen Dinge zu tun, die ökonomisch und ökologisch in höchstem Maße unvernünftig und schädlich sind,  wie z.B. der „Räumungsaufruf“ des Umweltministeriums.

„Die Forstbetriebsgemeinschaft hat nicht nur eine Resolution zum WaldKlimaNotstand beschlossen, sondern sich auch in einem aktuellen Schreiben an den Saarländischen Umweltminister gewandt, von solchen Schreiben an unsere Waldbesitzer Abstand zu nehmen und statt dessen auch einen Paradigmenwechsel im eigenen Haus vorzunehmen, weg von tradierten Methoden klassischer Forstwirtschaft (die Mitursache der Probleme in den Nadelbaummonokulturen sind) hin zu Programmen die unseren Waldbesitzern, deren Interessenvertretungen und letztendlich unseren Wäldern helfen“, so Klaus Borger, Vorsitzender der Fortbetriebsgemeinschaft Saar-Hochwald.