EGMR-Urteil: Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein

Grundstückseigentümer in Deutschland, also auch die waldbesitzenden Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft Merzig-Wadern müssen die Jagd unter bestimmten Voraussetzungen auf ihrem Gelände nicht dulden - das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden (Beschwerdenummer 9300/07). Lehnt ein Grundstückseigentümer die Jagd aus Gewissensgründen ab, muss er diese auf seinem Besitz nicht zulassen. Die Jagd verstoße ansonsten gegen den Schutz des Eigentums, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.

Viele Grundstückseigentümer in Deutschland haben bereits dieses Recht in Anspruch genommen und ihre Eigentumsflächen jagdlich befriedet, auch wenn der Weg dahin nicht immer leicht war. Die Jagdlobby, die fürchtet ihren Einfluss auf ganzer Jagdfläche zu verlieren, hat über den Gesetzgeber erwirkt, dass mit Unterstützung einiger örtlich zuständigen Jagdbehörden sehr weitreichende Hürden aufgebaut wurden, um es Grund-stückseigentümern so schwer wie möglich zu machen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Aktuelles Beispiel im Saarland ist ein Waldbesitzer mit Waldflächen im Land-kreis Sankt Wendel, der mit immensen Gebührenforderungen für einen simplen Bescheid (rund 5.000,00 Euro) und „angedrohten" Vermessungskosten von 63.000,00 Euro konfrontiert wurde. Ob er damit als abschreckendes Beispiel für „Nachahmer" dienen soll, ist zumindest möglich.

Ist eine jagdliche Befriedung aus forstlicher Sicht sinnvoll? Natürlich gibt es waldbauliche Gründe die gegen eine jagdlich Befriedung von Waldparzellen sprechen können, so z.B. das immer wieder zu hörende Argument, wenn nicht gejagt würde, würden die jungen Bäume durch Reh- und Rotwild geschädigt. „Da im Landkreis Merzig-Wadern zur Zeit noch auf ganzer Jagdfläche gejagt wird, müsste dies eigentlich in der Konsequenz bedeuten, dass die Verbissschäden am Wald vernachlässigbar seien. Die Situation vor Ort zeigt aber ein konträres Bild wie Wildverbissinventuren des Umweltministeriums zeigen. Die Zahlen belegen vielerorts, dass es schlimmer wohl kaum geht. Man könnte also daraus schließen, dass es in einigen Bereichen eigentlich egal ist, ob gejagt wird oder nicht, da man örtlich weit davon entfernt ist, dem gesetzlichen Auftrag nach Entlastung des Waldes und der gesamten Kulturlandschaft nachzukommen. Dass es auch anders geht zeigen einige wenige Reviere, die nach dem Grundsatz „Wald vor Wildzucht" verfahren und die Jagd in Verantwortung für Wild, Kulturlandschaft und Grundstückseigentümer ausüben", so FBG-Vorsitzender Klaus Borger.

Waldbesitzer die mehr über die Möglichkeiten und Risiken einer jagdlichen Befriedung erfahren wollen, können sich gerne an die FBG wenden, die in Kürze eine entsprechende Informationsveranstaltung mit dem betroffenen Waldbesitzer anbieten wird.