Förderung

Waldbesitz wird gefördert

Die vielfältigen Leistungen, die der Wald für die Allgemeinheit erbringt, sind bekannt. Er ist Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen, er ist Erholungsraum für unsere Gesellschaft, er reigt die Luft, filtert und speichert das Wasser, er wird für den Klimaschutz immer wichtiger usw..

Diese wichtigen Funktionen erfüllt jeder Wald, auch wenn er nur wenige hundert Quadratmeter Fläche besitzt. Während in den großen öffentlichen Wäldern (Staat und Kommune) wir Steuerzahler die Waldpflege finanzieren, muss der Privatwaldbesitzer selbst schauen wie er die Waldpflege gewährleistet und wie er den vielfältigen Anforderungen, die an seinen Wald gestellt werden, erfüllt. Der Grundsatz "Eigentum verpflichtet" trifft den Waldbesitzer, wie auch andere gesetzliche Verpflichtungen (z.B. Wald-, Wasser- und, Naturschutzgesetz) bzw. Rechte Dritter am Waldeigentum (z.B. Jagd). Oft gehen die Ansprüche Dritter weit über das hinaus, was die Sozialbindung des Eigentums meint.

Das sogenannte Gemeinschaftsaufgabengesetz (GAK)eröffnet dem Waldbesitzer jedoch Möglichkeiten, für viele notwendige Arbeiten in seinem Wald, Zuschüsse zu erhalten. Antragsfrist ist der jeweils der 01. März eines Jahres. Bis zu diesem Termin müssen die Anträge beim Ministerium für Umwelt eingegangen sein.

Die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise, d.h. der Nachweis über die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen, ist in der Regel der 31.11. des Jahres in dem der Förderantrag gestellt wurde. Wir halten Sie jedoch immer auf dem laufenden, damit Sie erhalten was Ihnen zusteht. Den sogenannten GAK-Anträg mit den einzelnden Fördertatbeständen, finden Sie hier als PDF-Datei. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sich empfiehlt, den Antrag im Vorfeld mit der Geschäftsführung abzustimmen, da viele Aspekte beachtet werden müssen, um letztendlich eine Förderung zu erhalten. Und bitte beachten Sie, diese Zuschusse sind keine Allmosen, sie sind vielmehr eine Anerkennung der öffentlichen Hand für die Leistungen, die auch der Privatwald für die Allgemeinheit erbringt.

Die aktuelle Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Saarland (FRL-Forst) vom 01.04.2017 finden Sie hier.